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   KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04   

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https://dejure.org/2004,37619
KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04 (https://dejure.org/2004,37619)
KG, Entscheidung vom 09.09.2004 - 5 W 95/04 (https://dejure.org/2004,37619)
KG, Entscheidung vom 09. September 2004 - 5 W 95/04 (https://dejure.org/2004,37619)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 30/93

    Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner

    Auszug aus KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04
    Bei einer negativen Feststellungsklage ist wegen der vernichtenden Wirkung eines obsiegenden Urteils grundsätzlich der volle Wert des Anspruchs maßgeblich, dessen sich der Gegner berühmt (BGH NJW 1997, 680; Zöller/Herget, ZPO, 24. Aufl., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04
    Daneben sind auch etwaige schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen des Verurteilten maßgeblich (BGH, NJW 1999, 3049; Baumbach/Hartmann, ZPO, 62. Aufl., Anh § 3 Rdn. 24).
  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 12/99

    Zulassung eines Rechtsanwalts, der als IM des MfS der ehemaligen DDR tätig war

    Auszug aus KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04
    Dies richtet sich in erster Linie nach dem Aufwand und den Kosten, die die Erfüllung des Anspruchs für den Auskunftspflichtigen erfordert (BGH NJW 2000, 3074; NJW-RR 2001, 569; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rdn. 16 "Auskunft").
  • OLG Karlsruhe, 07.10.2002 - 9 W 38/02

    Streitwert einer Nebenintervention

    Auszug aus KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04
    Der Wert eines Auskunftsanspruchs, der - wie hier - als Hilfsanspruch eines Schadenersatzanspruchs geltend gemacht wird, ist nach allgemeiner Auffassung regelmäßig mit einem Bruchteil des Wertes des Schadenersatzfeststellungsanspruchs zu bemessen (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 2003, 83; OLG Düsseldorf MDR 2003, 2036; OLG Koblenz JurBüro 2002, 310; Baumbach/Hartmann a.a.O. Anh § 3 Rdn. 54; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 49 Rdn. 36; Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").
  • BGH, 27.09.2000 - IV ZB 6/00

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft

    Auszug aus KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04
    Dies richtet sich in erster Linie nach dem Aufwand und den Kosten, die die Erfüllung des Anspruchs für den Auskunftspflichtigen erfordert (BGH NJW 2000, 3074; NJW-RR 2001, 569; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rdn. 16 "Auskunft").
  • OLG Koblenz, 06.03.2002 - 5 W 100/02

    Streitwert: Negative Feststellungs- und Löschungsklage

    Auszug aus KG, 09.09.2004 - 5 W 95/04
    Der Wert eines Auskunftsanspruchs, der - wie hier - als Hilfsanspruch eines Schadenersatzanspruchs geltend gemacht wird, ist nach allgemeiner Auffassung regelmäßig mit einem Bruchteil des Wertes des Schadenersatzfeststellungsanspruchs zu bemessen (vgl. OLG Brandenburg JurBüro 2003, 83; OLG Düsseldorf MDR 2003, 2036; OLG Koblenz JurBüro 2002, 310; Baumbach/Hartmann a.a.O. Anh § 3 Rdn. 54; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 49 Rdn. 36; Zöller/Herget, a.a.0., § 3 Rdn. 16 "Feststellungsklage").
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